172ter StGB. Es handelt sich aber unter Berücksichtigung des Strafrahmens von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und des grossen Spektrums möglicher Deliktssummen innerhalb dieses Strafrahmens doch um einen vergleichsweise noch niedrigen Deliktsbetrag. Mithin ist von einem leichten Taterfolg auszugehen.