hohem Masse in seinem Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern. Entsprechend schwer wiegt die Gefährdung des betroffenen Rechtsguts. Betreffend die Verwerflichkeit des Handelns, die Beweggründe und das Ausmass an Entscheidungsfreiheit kann auf das zur Urkundenfälschung Ausgeführte verwiesen werden.