6.6. 6.6.1. Die Einsatzstrafe ist nunmehr für die Amtsanmassung zu erhöhen. Geschütztes Rechtsgut ist beim Tatbestand der Amtsanmassung die Staatsgewalt, insbesondere das Vertrauen in diese und damit einhergehend das Funktionieren des Staates. Durch die Ausübung der Staatsgewalt durch Unbefugte wird die staatliche Autorität untergraben. Durch Amtsanmassungen werden Amtshandlungen nicht konkret, sondern abstrakt gefährdet, indem das generelle Vertrauen der Bürger gegenüber der Legitimation von Amtsträgern erschüttert wird (HEIMGARTNER, in: Basler Kommentar, 4. Aufl. 2019, N. 2 zu Art. 287 StGB).