Die Urkundenfälschung hat der Beschuldigte begangen, als er im Vorfeld des 10. Februars 2020 die Urkunde «Rückzug Strafantrag / Antragsdelikt» mit dem Briefkopf der Staatsanwaltschaft Baden erstellt hat und diese K.X. zur Unterschrift hat vorlegen wollen, um die Einstellung des Strafverfahrens wegen Diebstahls vom 12. Januar 2020 zu bewirken. Inhalt der Urkunde war die Desinteresseerklärung an der Strafverfolgung sowie die (angeblich geringfügige) Höhe des Deliktbetrags. Auf dem Schreiben stimmt der wirkliche Aussteller – der Beschuldigte – nicht mit dem auf der Urkunde angegebenen Aussteller – der Staatsanwaltschaft Baden – überein und der Inhalt ist unwahr.