5.3. Betreffend die Urkundenfälschung ist, entsprechend den Ausführungen zur Amtsanmassung, für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte das Schreiben im Namen der Staatsanwaltschaft erstellt hat. Dies mit der Absicht, K.X. zur Unterzeichnung einer Desinteresseerklärung an der Strafverfolgung zu bringen.