von Vorlagen erstellt zu haben (siehe insbesondere UA 2 act. 268, 269, 270). Er bestreitet, den Brief im Namen der Staatsanwaltschaft verfasst zu haben, den Briefkopf konnte er jedoch nicht plausibel erklären. So gab er an, es habe «Garnichts» mit der Staatsanwaltschaft zu tun, es sei lediglich ein Angebot und wenn K.X. einverstanden sei, würde er das Schreiben der Staatsanwaltschaft Baden geben (GA act. 96).