Die Ehegatten hätten wahrscheinlich verstanden, dass er ein Polizist sei oder ein Staatsanwalt, weil er gesagt habe, er habe die Papiere von diesen Orten (GA act. 97). Dies widerspricht insbesondere den stimmigen Ausführungen von L.X. und ist nicht nachvollziehbar. Auch das Mitführen von Unterlagen bzw. Akten konnte der Beschuldigte nicht plausibel erklären. Die Unterlagen habe er mitgenommen, weil er den Ehegatten die ganzen Papiere habe zeigen wollen (GA act. 96). Naheliegend ist jedoch vielmehr der Schluss, dass der Beschuldigte mit dem Mitführen von Akten den Eindruck erwecken wollte, Angehöriger der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu sein.