Erstmals anlässlich der Hauptverhandlung führte er zudem aus, er habe am Telefon gesagt, «Grüezi, ich bin Herr A.A.» (GA act. 94 ff.). Merkwürdig erscheint jedoch, dass der Beschuldigte anscheinend selbst eine Erklärung für das angebliche Missverständnis zu präsentieren versucht. Er gab an, er habe vielleicht ein bisschen schnell gesprochen, er habe gesagt, dass er Papiere von der Stadtpolizei Zürich, das sei so ein Detektivbüro, und der Staatsanwaltschaft Baden habe (UA 2 act. 268). Die Ehegatten hätten wahrscheinlich verstanden, dass er ein Polizist sei oder ein Staatsanwalt, weil er gesagt habe, er habe die Papiere von diesen Orten (GA act. 97).