geschehen müsse. Daraufhin habe er das Dokument «Rückzug Strafantrag /Antragsdelikt» zur Unterschrift vorgelegt, wobei es nicht zur Unterzeichnung gekommen sei. Nach einem längeren Gespräch habe L.X. Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Beschuldigten gehegt und ihn und seine Begleiter aufgefordert, sich auszuweisen, was diese nicht getan hätten. Auf nochmalige Nachfrage, wie er heisse, habe sich der Beschuldigte erstmals als «A.A.» zu erkennen gegeben, woraufhin L.X. den Beschuldigten umgehend aufgefordert habe, die Wohnung zu verlassen, was dieser auch getan habe.