Er habe angegeben, dass es ein Problem im Zusammenhang mit dem Taschendiebstahl geben würde, es habe sich herausgestellt, dass der dort Beschuldigte unschuldig sei und dieser habe nun gegen alle Beteiligten Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft versuche zu schlichten. Auf grundsätzliche Einwilligung von L.X. hin, sei der Beschuldigte in Begleitung zweier weiterer Personen und eines Hunds gleichentags bei den Eheleuten X. als angeblicher Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Baden vorstellig geworden, wobei alle die Wohnung betreten und der Beschuldigte ihnen erneut erklärt habe, dass es einer Unterschrift der Geschädigten bedürfe, um das Strafverfahren einstellen zu können, was schnell