Zudem konnte er die örtlichen Gegebenheiten mit seinen Erzählungen verknüpfen und gab auch Gesprächsinhalte (Bitte des Beschuldigten, die Polizei nicht zu rufen) und eigene Gedankengänge (Gedanke der Aufnahme des Gesprächs zu Beweiszwecken aufgrund eines Bauchgefühls) wieder, was zusätzlich für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spricht. E. ist im Übrigen eine neutrale Person, die den Beschuldigten bis zu diesem Vorfall nicht gekannt hat und es ist auch kein Interesse ersichtlich, weshalb er den Beschuldigten zu Unrecht beschuldigen sollte.