Er sei ihm sodann nach draussen gefolgt und habe ihn am Handgelenkt gepackt, worauf die zwei Handtaschen auf den Boden gefallen seien. Er habe den Teamleiter angefunkt und man habe die Polizei gerufen, obwohl der Beschuldigte darum gebeten habe, dass diese nicht gerufen werde. Den Diebstahl habe der Beschuldigte ihm gegenüber zugegeben. Im Nachhinein habe sich dann herausgestellt, dass es sich um die Handtaschen von J. und K.X. gehandelt habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 f.). Diese Aussagen sind in sich schlüssig und nachvollziehbar.