4. 4.1. Gemäss Ziffer 1.b. der Zusatzanklage soll der Beschuldigte am 12. Januar 2020, ca. 01.03 Uhr, in Zürich im Klub S. die beiden unbeaufsichtigt auf dem Boden stehenden Damenhandtaschen von J. und K.X. im Gesamtwert von mehr als Fr. 750.00 bemerkt und ergriffen, sie unter seine Jacke gepackt und damit den Klub verlassen haben. Er habe in der Absicht gehandelt, die beiden Handtaschen samt Inhalt zu versilbern und den Erlös für eigene Zwecke zu verwenden.