3. 3.1. Dem Beschuldigten wird in Ziffer 1.a. der Zusatzanklage vorgeworfen, gemeinsam mit seiner Ex-Ehefrau, F.A., am 16. April 2019 einen Diebstahl begangen zu haben, indem sie ihren damals elfjährigen Sohn I.A. vorsätzlich als mittelbaren Täter dazu bestimmt haben, das Kinderfahrrad «Ghost Kato 2.7» im Wert von Fr. 649.00 aus der Verkaufslokalität der Q AG. im Shopping-Center R. zu fahren und in die Tiefgarage zum Auto des Beschuldigten zu bringen.