Im psychiatrischen Gutachten von Dr. med. H. vom 17. Februar 2021 wird festgestellt, dass der Beschuldigte unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung mit paranoiden Zügen leide (Gutachten S. 26, siehe dazu ausführlich unten). Im Gutachten wird weiter ausgeführt, der Beschuldigte sei jederzeit in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen und entsprechend zu handeln. Er sei zu keiner Zeit derart psychisch derangiert gewesen, dass ihm die Fähigkeit zur Einsicht in das Unrecht gänzlich abhandengekommen sein könnte.