Auch sind die Anordnung einer ambulanten bzw. stationären Massnahme und der Aufschub der allfälligen Freiheitstrafe zugunsten einer Massnahme zu prüfen. Schliesslich sind die erstinstanzliche Kostenauferlegung und der Umfang der Rückforderung der Entschädigung des amtlichen Verteidigers zu überprüfen. -5-