10. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur Oliver Bulaty, Rechtsanwalt, 5401 Baden, wird eine Entschädigung im Betrag von Fr. 16'496.70 (inkl. 7.7 % MwSt. von Fr. 1'179.45) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss lit. c.) und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen. Die Entschädigung wird einstweilen auf der Gerichtskasse Baden vorgemerkt. Der Betrag von Fr. 16'496.70 wird vom Beschuldigten im Umfang von zwei Dritteln, das heisst von Fr. 10'997.80, zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen (Art. 135 Abs. 4 i.V.m. Art. 426 Abs. 1 StPO).