5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Folgende von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Betäubungsmittel und Gegenstände werden eingezogen: - 0.6 Gramm Kokain - Louis Vuitton-Tasche - Taschenlampe - Diverse Kabel Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5.2. Folgende von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Gegenstände sind den berechtigten Personen auf Verlangen herauszugeben: - Videoüberwachungsanlage (H.) - Geldzählgerät (H.) - 1 Paar Damenschuhe, Guess, schwarz, Gr. 39 (I.) - 1 Paar Turnschuhe, Nike Airmax, schwarz, Gr. 43 (Beschuldigter) - 1 Paar Damenschuhe, ohne Marke, beige, Grösse unbekannt (Beschuldigter)