Negativ auf die Legalprognose wirkt sich sodann auch aus, dass der Beschuldigte neuerlich mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 2. Mai 2022 und 6. Oktober 2022 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern verurteilt worden ist, auch wenn es sich dabei um Delikte im Bagatellbereich handelt (siehe aktueller Strafregisterauszug). Diese dürfen – entgegen der amtlichen Verteidigung – auch zweifelsohne berücksichtigt werden, da die Einholung des aktuellen Strafregisterauszuges mit Vorladung ordnungsgemäss bekannt gegeben wurde. Es bestehen schliesslich auch aufgrund des unbesonnen erscheinenden Umgangs des Beschuldigten mit den finanziellen Mitteln seiner AB.