Im Gegenteil war den nicht unerheblichen Bedenken an seiner Legalbewährung durch eine erhöhte Probezeit von 4 Jahren angemessen Rechnung zu tragen. Negativ auf die Legalprognose wirkt sich sodann auch aus, dass der Beschuldigte neuerlich mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 2. Mai 2022 und 6. Oktober 2022 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern verurteilt worden ist, auch wenn es sich dabei um Delikte im Bagatellbereich handelt (siehe aktueller Strafregisterauszug).