Weiter spricht er die Landessprache fliessend und die Kultur und sozialen Gepflogenheiten in seinem Heimatland sind ihm zweifelsohne geläufig. Damit wären seine Resozialisierungschancen durchaus gut, auch wenn er im Kosovo noch nie gearbeitet hat. Die gesundheitliche Situation des Beschuldigten vermag hieran nichts zu ändern, dies umso mehr er angibt, heute bis auf seine (voraussichtlich bald genesene) Schulterverletzung gesund zu sein und seine psychischen Probleme in den Griff bekommen zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8).