Der Beschuldigte hat dazu ausgeführt, nur seinem Bruder, der mit einem Messer angegriffen worden und freigesprochen worden sei, geholfen zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13). Sodann ist er mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 2. Mai 2022 und 6. Oktober 2022 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern verurteilt worden. Dies sei gemäss Angaben des Beschuldigten auf einen Adresswechsel zurückzuführen gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 16), was jedoch am Schuldspruch nichts zu ändern vermag. Es handelt sich dabei zwar nicht um besonders schwere Straftaten.