Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich seine Verurteilungen aus. Der Beschuldigte ist nebst der vorliegenden Verurteilung wegen mehrfachen Diebstahls und Hausfriedensbruchs bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Gerichtspräsidium Aarau mit Urteil vom 12. September 2017 wegen Angriffs rechtskräftig verurteilt worden. Der Beschuldigte hat dazu ausgeführt, nur seinem Bruder, der mit einem Messer angegriffen worden und freigesprochen worden sei, geholfen zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13).