Der Beschuldigte gibt an, keine IV- Rente beantragen zu wollen, sondern sich wieder im Arbeitsmarkt integrieren und mit seiner GmbH weiterfahren zu wollen. Ab Januar 2023 könne er wieder arbeiten, er verfüge auch über Kontakte und die operativen Mittel für das Erhalten und Ausführen von entsprechenden Aufträgen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15). Er habe Betreibungen von ca. Fr. 2'000.00 bis Fr. 3'000.00, wobei es sich um Kreditkartenschulden handle, welche er am Überprüfen sei. Ansonsten habe er keine Schulden mehr und sei nie von der Sozialhilfe abhängig gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 f., GA act. 315, UA act. 10).