aktuell noch arbeitsunfähig. Er erhalte Taggelder von ca. Fr. 5'000.00 bis Fr. 5'200.00 von der Suva, diese habe nach ca. 4 bis 5 Monaten anerkannt, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt habe. Zeitweise habe er finanzielle Unterstützung von der Familie erhalten, dies sei aber gegenwärtig nicht mehr der Fall (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7, GA act. 312 ff.). Seine Frau arbeite für den Mittagstisch der Gemeinde und verdiene wöchentlich ca. Fr. 90.00. Der Beschuldigte gibt an, keine IV- Rente beantragen zu wollen, sondern sich wieder im Arbeitsmarkt integrieren und mit seiner GmbH weiterfahren zu wollen.