Aufgrund eines Burnouts bzw. von Depressionen sei er dann arbeitslos geworden und habe sich in eine psychiatrische Behandlung begeben (UA act. 7 und GA act. 313). In der Zwischenzeit habe er einige Male temporär bei der Unternehmung H. oder Unternehmung I. gearbeitet, habe jedoch aufgrund seiner psychischen Probleme keinen Fuss mehr fassen können (UA act. 8). Im Mai 2021 habe er sich deshalb mit der Gründung einer GmbH als Beruf XY selbstständig gemacht (Handelsregisterauszug M. GmbH., Protokoll Berufungsverhandlung S. 15, GA act. 248). Bei dieser Tätigkeit habe er sich nach vier Monaten, im Oktober 2021, bei einem Unfall an der Schulter verletzt. Er habe diese Verletzung nach erfolglosen