Die beiden älteren Kinder besuchen die dritte und die erste Klasse. Er pflegt mit seinen noch jungen Kindern einen regelmässigen Umgang und versucht sie zu fördern und zu unterstützen und kommt seinen elterlichen Pflichten nach (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.). Seine Ehefrau verfügt zwar ebenfalls über die kosovarische Staatsangehörigkeit, ist jedoch in der Schweiz geboren und aufgewachsen, wo auch ihre erweiterte Familie lebt. Sie verfügt über die Niederlassungsbewilligung C. Aktuell läuft bei ihr sowie bei den drei Kindern das Einbürgerungsverfahren (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9; Publikation Gemeinde N., Beilagen Protokoll Berufungsverhandlung; Mika-Akten S. 12).