Der Lebensmittelpunkt des Beschuldigten liegt in der Schweiz. Er wohnt zusammen mit seiner Ehefrau C. und den drei Kindern D. (9 Jahre), E. (6 Jahre) sowie F. (3 Jahre) in der Gemeinde N. (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Das Familienleben laufe gut. Auch seine Geschwister leben in der Schweiz, einer seiner Brüder sei mit seiner Familie ebenfalls Mieter im selben Mehrfamilienhaus (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7). Die beiden älteren Kinder besuchen die dritte und die erste Klasse.