Der heute 30-jährige Beschuldigte kam am 11. Mai 2012 im Alter von 20 Jahren in die Schweiz (UA act. 5), wo er nun seit über 10 Jahren lebt. Er hat eine Niederlassungsbewilligung C, ein Einbürgerungsverfahren läuft hinsichtlich des Beschuldigten nicht mehr (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 und 12). Seine Muttersprache ist Albanisch, er spricht jedoch gut Deutsch, wovon sich das Obergericht anlässlich der Berufungsverhandlung einen Eindruck verschaffen konnte. -4-