Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass zwischen den beiden Vorfällen vom 1. Dezember 2018 und 24. März 2019 abgesehen davon, dass der Beschuldigte in beiden Fällen einen BMW M4 gelenkt hat, kein besonders enger Zusammenhang bestanden hat. Entsprechend hoch ist der Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Geldstrafe um 60 Tagessätze auf 180 Tagessätze.