Sein Fahrverhalten auf der A1 bzw. im Gubristtunnel war so auffällig, dass eine Meldung bei der Verkehrsleitzentrale einging (Polizeirapport vom 13. April 2019; UA act. 76 f.). Mithin steht fest, dass der Beschuldigte nicht bloss auf einer gefahrlosen Kurzstrecke unterwegs war, sondern den BMW M4 auch in fahrunfähigem Zustand auf der Autobahn und somit einer Strecke, welche vom Fahrzeuglenker besondere Aufmerksamkeit erfordert, lenkte. Entsprechend hoch ist die von ihm dabei ausgehende Gefährdung zu veranschlagen.