Am 6. April 2022 reichte der Beschuldigte die schriftliche Begründung der mit Berufungserklärung gestellten Anträge ein. 3.3. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Berufungsantwort vom 22. April 2022 die Abweisung der Berufung. Das Obergericht zieht in Erwägung: