8. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 b) den Kosten für die Alkoholanalyse KS Aarau Fr. 250.00 c) den Kosten für die Blut-/Urinprobe KS Baden Fr. 360.00 d) den Spesen von Fr. 72.00 Total Fr. 2'682.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. b - d im Gesamtbetrag von Fr. 2'682.00 auferlegt. 9. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. -4-