6. Auf den Widerruf des mit dem Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Oktober 2016 (240 Tagessätze à Fr. 90.00) gewährten bedingten Vollzugs wird gestützt auf Art. 46 Abs. 2 StGB verzichtet. Die Probezeit wird um 1.5 Jahre verlängert. 7. Die Anklagegebühr (inkl. die nicht verrechenbaren Polizeikosten) wird auf Fr. 2'000.00 festgesetzt und dem Beschuldigten auferlegt.