1. Am 22. Februar 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wegen drei voneinander unabhängiger Strassenverkehrsvorfälle Anklage gegen den Beschuldigten und beantragte, er sei wegen diverser Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung sowie wegen unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln schuldig zu sprechen und mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie einer Busse in Höhe von Fr. 500.00 zu bestrafen. Zudem sei die Probezeit der mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Oktober 2016 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 240 Tagessätzen um 1 ½ Jahre zu verlängern.