gemacht. Diese zwei Eingaben umfassen insgesamt vier Seiten und wurden im Doppel, somit insgesamt acht Seiten, eingereicht. Daher ist nicht auszuschliessen, dass für die Fotokopien jeweils Fr. 1.00 pro kopierte Seite geltend gemacht wurde. Infolge der Unüberprüfbarkeit der geltend gemachten Kosten sind die Auslagen mit einer praxisgemäss auf 3% zu veranschlagenden Pauschale zu entschädigen.