Die geltend gemachten Auslagen sind auffallend hoch. Alleine für Fotokopien werden Fr. 446.00 geltend gemacht. Während Kosten für Scan als allgemeine Kanzleiarbeiten nicht separat zu entschädigen sind, werden Kopien mit Fr. 0.50 pro Seite entschädigt (§ 13 Abs. 3 AnwT). Der Kostennote kann mangels genauer Aufstellung aber nicht entnommen werden, wie sich die geltend gemachten Kopiekosten zusammensetzen. Für zwei Eingaben ans Obergericht vom 22. Juli 2022 werden beispielsweise Fr. 8.50 geltend - 22 -