7.3. Die unentgeltliche Vertreterin des Privatklägers reichte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 28. März 2023 eine Kostennote ein und ersuchte um einen zu entschädigenden Aufwand von 47.4 Stunden à Fr. 200.00, Auslagen von Fr. 549.50 sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7%.