Sodann ist der geschätzte Aufwand für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung inkl. Reisezeit und Nachbesprechung von 5 Stunden an die effektive Dauer der Berufungsverhandlung inkl. Reisezeit und Nachbesprechung von 4 Stunden anzupassen. Zusammenfassend ist damit ein Aufwand für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte von insgesamt 33.45 Stunden à Fr. 220.00 zu entschädigen. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 257.00 sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7%, woraus eine auf Fr. 8'202.45 festzusetzende Entschädigung resultiert.