Es trifft zu, dass das Hin- und Herwerfspiel bei offenem Fenster mehr Gefahren birgt als ein Bausteinspiel oder ein Puppenspiel, bei dem die Kinder sitzen. Dennoch kann auch in dieser Situation von einem Drittklässler erwartet werden, dass er sich gefahrenadäquat verhält. Namentlich durfte die Beschuldigte auch bei der gegebenen Ausgangslage das Zimmer kurz verlassen, ohne davon ausgehen zu müssen, dass der Privatkläger bei geöffnetem Fenster plötzlich auf den Fenstersims steigt und sich derart in Gefahr begibt. Es trifft sodann zu, dass Kinder, die sich in einem Spiel befinden, sich den Gefahren um sie herum weniger bewusst sind als sonst.