Sie bewegen sich frei im Strassenverkehr und können sich auch zu Hause so bewegen, dass nicht alle paar Minuten nach ihnen geschaut werden muss. Für das Obergericht ist klar, dass Drittklässler wissen, dass sie nicht auf Fenstersimse steigen sollten und dass das Klettern auf einen Fenstersims bei offenem Fenster mit der Gefahr eines Sturzes verbunden ist. Von einem Drittklässler kann erwartet werden, dass man ihn auch in der Schule oder in einer Tagesstruktur während einigen Minuten unbeaufsichtigt lassen kann. Das gilt insbesondere auch dann, wenn in dem Raum, in dem sich ein Drittklässler aufhält, ein Fenster offen ist. - 19 -