erfasst werden könnten. Die Mutter habe ihnen diesbezüglich weder in der Erstanmeldung im Januar 2019 noch später irgendwann etwas mitgeteilt. Die Eltern würden nach ihrem Ermessen entscheiden, welche Informationen sie ihnen preisgeben wollen. Hierbei müssten sie mittels des gesunden Menschenverstandes abwägen, was für die Tagesstruktur von Relevanz sein könnte. Die Eltern hätten zwar keine Pflicht, die Tagesstrukturen über Allergien, Medikamenteneinnahmen oder Verhaltensauffälligkeiten zu informieren, doch scheine diese Information für eine optimale Betreuung von grosser Relevanz zu sein (act. 295).