Diese werde immer aktiv, wenn es Probleme gebe (act. 134). F. führte weiter aus, ein Regelschüler habe, soweit nichts Anderes bekannt sei, keine 1 zu 1 Aufsicht. Wenn ein Kind einen Bedarf zu einer 1 zu 1 Aufsicht habe, sei es entweder in einer Sonderschule oder es habe Assistenzpersonal, welches wirklich 1 zu 1 für das Kind da sei. Ein normales Setting für ein Schulkind sei nicht danach ausgerichtet. Aufgabe der Schule und den Tagesstrukturen sei unter anderem die Förderung der Selbständigkeit, und dazu gehöre beispielsweise eben auch, dass ein 9- jähriges Kind auch mal fünf Minuten alleine in einem Zimmer sein dürfe (act. 135).