Im Rahmen der Befragung durch die Kantonspolizei am 15. September 2021 (act. 127 ff.) führte F., die Vorgesetzte der Beschuldigten aus, es sei wichtig anzumerken, dass ein sogenanntes 1:1 Setting nirgends zur Anwendung komme, auch nicht in der Schule. Es sei nicht Realität. Wenn ein Kind Verhaltensauffälligkeiten habe und eine erhöhte Betreuung brauche, müssten ihnen dies die Eltern bei der Anmeldung mitteilen. Bei A. sei ihnen nichts bekannt gewesen. Was sie rückblickend erfahren hätten, sei, dass er in der Schulsozialarbeit sei. Diese werde immer aktiv, wenn es Probleme gebe (act.