5.4.3. Gemäss schriftlichem Bericht der Leitung Tagesstrukturen vom 5. Januar 2021 (act. 6 ff.) seien die Eltern gemäss dem Elternmerkblatt verpflichtet, die Leitung über allfällige Auffälligkeiten ihrer Kinder zu informieren. In Bezug auf den Privatkläger seien ihnen diesbezüglich keine Informationen vorgelegen (act. 8).