daraus hervorgehenden Risiken sorgfältig abschätzen und die richtigen sichernden Massnahmen ergreifen. Zusammengefasst muss die Lehrperson also alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Schülerinnen und Schüler vor möglichen Gefährdungen zu schützen. Sie muss nicht jede erdenkliche und mit geringster Wahrscheinlichkeit eintretende Gefahr absichern, aber immer solche, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung in einer bestimmten Situation auftreten können.