Die Beschuldigte hatte selber ausgesagt, dass in diesem Raum öfters das Fenster offen gestanden sei, als sie gekommen sei (act. 56). Sodann besagte das aufgrund der damals vorherrschenden Coronasituation bestehende Schutzkonzept, dass die Räume regelmässig und ausgiebig zu lüften seien (act. 171) und dies alle halbe Stunde getan werden musste (act. 308). Weiter ist aufgrund der Architektur von weitem tatsächlich nicht so einfach zu erkennen, ob das Fenster offen oder geschlossen ist (vgl. act. 79). Und zuletzt verfolgt die Beschuldigte zweifellos ein Eigeninteresse, zu ihren Gunsten auszusagen, und es erscheint insbesondere unglaubhaft, dass die Fenster, trotz den strengen Hygienemass-