In Bezug auf das offene Fenster bestehen zwei sich widersprechende Aussagen. Einerseits liegt die Aussage einer Erstklässlerin vor, die konstant ausführte, das Fenster sei offen gewesen. Andererseits sagte die Beschuldigte aus, das Fenster sei zu gewesen, sie schaue immer. Nachdem bereits ausgeführt wurde, dass bei einem einfachen Lebenssachverhalt wie die Frage, ob das Fenster offen oder geschlossen gewesen ist, auch ein siebenjähriges Mädchen zweifellos aussagetüchtig ist, ist vorliegend davon auszugehen, dass das Fenster tatsächlich offen gewesen ist, als die Beschuldigte den Raum kurzzeitig verlassen hatte.