4.4.2. D. sagte ohne zu zögern auf dreimalige Frage hin dreifach aus, dass das Fenster offen gewesen sei. Das Fenster sei ganz offen gewesen. Auch wenn es sich bei ihr um eine Erstklässlerin handelt, kann ihr nicht von vornherein die Aussagetüchtigkeit abgesprochen werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_301/2022 vom 26. August 2022 E. 3.4.3). Dies insbesondere deshalb nicht, weil es sich um einen einfachen Lebensvorgang (Fenster offen oder geschlossen) handelt, den ein 7-jähriges Kind ohne Weiteres erfassen und sich auch daran erinnern kann.