Auch der Punkt, wonach die Kinder das Fenster nicht öffnen durften, sei verschriftlicht worden. Aber den Kindern sei dies bekannt gewesen. Diese Punkte seien in der Schulordnung nicht aufgeführt, hätten aber nie zu Problemen geführt. Die Regeln würden aus pädagogischer Sicht so erstellt, wie sie für die jeweiligen Zielgruppen (Kinder) als sinnvoll erschienen. Man gehe davon aus, dass für Kinder in einem gewissen Alter, dies klar sein sollte. Was aber nicht heisse, dass diese Sachen nicht auch mündlich kommuniziert würden. Man könne nicht alles abschliessend in Regeln festhalten. Was vielleicht noch wichtig sei: Das Spielen auf dem Fenstersims sei schon immer verboten gewesen.